Gemeinsam für eine starke Gemeinschaft

Generationenrat - Mitwirken und Verantwortung übernehmen

Da das Generationenleitbild unter dem Dach des Gemeindeverbandes Regionaler Sozialdienst Oberhofen (GV RSO) angesiedelt ist, wird auch weitgehend die Organisationsform mit ihren Vorgaben nach dem öffentlichen Recht bestimmt.

Für die strategische Leitung ist ein Generationenrat im Sinne einer ständigen Kommission gewählt und eingesetzt.

Der Generationenrat trifft sich regelmässig, mindestens alle zwei Monate. Geleitet und präsidiert wird der Generationenrat von Rebekka Strub, Gemeinderätin Soziales Hilterfingen und Präsidentin Gemeindeverband Regionaler Sozialdienst Oberhofen.

 

 

Rebekka Strub leitet den Generationenrat

Hast du Lust, aktiv im Generationenrat mitzuwirken? Wir suchen noch 2 – 3 Menschen aus unseren Gemeinden, die das Generationenprojekt mitgestalten wollen! Melde dich bei Fragen unverbindlich unter kontakt@generationen-miteinander.ch 

Funktionsbeschrieb – Mitglied Generationenrat

Aufgaben und Verantwortlichkeiten

  • Kozeption und Organisation von Anlässen:
     Das Mitglied ist verantwortlich für die Planung, Organisation und Durchführung von Anlässen im Rahmen des Generationenleitbildes. Dabei stellt es sicher, dass die Aktivitäten den Zielen und Werten des Generationenleitbildes entsprechen.
  • Rekrutierung von freiwilligen Helfenden:
     Für die Umsetzung der Anlässe sucht und koordiniert das Mitglied freiwillige Helferinnen und Helfer und sorgt für eine gute Zusammenarbeit innerhalb des Helfendenteams.
  • Teilnahme an Sitzungen und Projektbesprechungen:
     Der Generationenrat trifft sich mindestens alle zwei Monate, um laufende Projekte zu besprechen. Dabei informiert sich das Mitglied über den Stand der Grobplanung der Projekte und bringt eigene Erfahrungen und Ideen ein.
  • Arbeit in Projekt- und Arbeitsgruppen:
     Die Detailplanung und Umsetzung der Projekte erfolgt in separaten Arbeitsgruppen ausserhalb der Ratssitzungen. Das Mitglied beteiligt sich nach Möglichkeit aktiv an diesen Gruppen.

Rahmenbedingungen

  • Sitzungen: mindestens alle zwei Monate.
  • Entschädigung:
  • Entlöhnung der Sitzungszeit: CHF 40.– pro Stunde (gemäss Reglement RSO)
  • Weitere Tätigkeiten (z. B. Organisation, Vorbereitung, Koordination) erfolgen im Rahmen von Freiwilligenarbeit und werden nicht entgolten.

Abgrenzung und Zuständigkeiten

  • Der Generationenrat nimmt keine politisch-strategischen Aufgaben wahr; politische und reglementarische Themen werden durch die zuständigen Gemeinderäte und die Koordinationsstelle bearbeitet.
  • Alle strategischen und reglementarischen Arbeiten erfolgen über die Gemeinderäte Soziales sowie die Koordinationsstelle Generationen.

Ziel der Funktion

Das Mitglied des Generationenrates trägt durch sein Engagement zur Förderung des Austauschs und Zusammenhalts zwischen den Generationen bei. Es unterstützt die Umsetzung des Generationenleitbildes durch praktische Mitarbeit, Ideen und die Organisation von generationenübergreifenden Aktivitäten.